RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 253;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3259/78 E 30. Oktober 1980 VwSlg 5524 F/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Beschwerdelgitimation vor dem VwGH kann nur demjenigen zukommen, dem gegenüber ein (abgabenrechtlicher) Bescheid ergangen ist oder dem gegenüber ein solcher Bescheid wirkt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160210.X02

Im RIS seit

28.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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