RS Vwgh 1989/6/28 89/16/0036

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls fügt den davon Betroffenen einen rechtlichen Nachteil zu. Sie schränkt die Dispositionsbefugnis des Eingetümers des streitverfangenen Gegenstandes und im konkreten Fall jene des Abgabenschuldners, dem der Eigentümer das beschlagnahmte Beförderungsmittel zum Gebrauch überlassen hat, über dieses Fahrzeug ein. Wenn es sich hiebei auch um keine abschließende rechtliche Beurteilung handelt, sondern um eine vorläufige Maßnahme zur Regelung eines einstweiligen Zustandes und zur vorläufigen Sicherung eines öffentlichen Rechts, so müssen dennoch die gesetzlichen Voraussetzungen eines derartigen Eingriffes genau beachtet und jedenfalls in einer Rechtsmittelentscheidung nachvollziehbar begründet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160036.X04

Im RIS seit

02.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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