RS Vwgh 1989/6/29 86/09/0164

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Veröffentlicht am 29.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
BDG 1979 §105;
BDG 1979 §124 Abs1;

Rechtssatz

Ist Gegenstand des (Berufungsverfahrens) Verfahrens die Prüfung der Rechtmäßigkeit der von der Disziplinarbehörde erster Instanz an Stelle eines Verhandlungsbeschlusses verfügten Einstellung des Disziplinarverfahrens, ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach dem BDG (idF vor BDG-Nov) nicht zwingend geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986090164.X01

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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