RS Vwgh 1989/7/4 88/08/0114

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984;
AZG §10;
AZG §11 Abs1;

Rechtssatz

§ 11 Abs 1 AZG steht zu § 10 AZG in keinem derogativen Verhältnis.

§ 11 Abs 1 AZG regelt lediglich die Dauer der erforderlichen

Ruhepausen. Keinesfalls geht daraus hervor, dass bei längerer Ruhepause die Bestimmungen des ARG betreffend die Wochenendruhe, nicht anwendbar wären. Das ARG nimmt auf die Bestimmungen des AZG keinen Bezug.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080114.X02

Im RIS seit

29.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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