Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;Rechtssatz
Durch die unterbliebene Beiziehung eines anderen Nachbarn kann ein Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt worden sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050040.X02Im RIS seit
02.04.2007Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009