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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §67 Abs2;Rechtssatz
Stützt sich ein Sachverständigengutachten auf Unterlagen, die vor mehr als einem Jahr vor der Erlassung des Entziehungsbescheides zustande gekommen sind, so wird damit der auch im Entziehungsverfahren anzuwendenden Vorschrift des § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG nicht Genüge getan (Hinweis auf E 3.2.1989, 88/11/0251).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110210.X02Im RIS seit
09.02.2007Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009