RS Vwgh 1989/7/4 89/08/0170

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Veröffentlicht am 04.07.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §14 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0244 B 6. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das VwGG sieht eine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen des VwGH nicht vor (hier Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080170.X01

Im RIS seit

01.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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