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VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
So weit einem Auftrag der Baubehörde zur Gänze entsprochen wurde, besteht nach Lage des Falles kein Interesse an der ausdrücklichen Feststellung, dass dies geschehen sei.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050168.X02Im RIS seit
01.04.2022Zuletzt aktualisiert am
01.04.2022