RS Vwgh 1989/7/12 89/01/0225

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Veröffentlicht am 12.07.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Ist die Zustellung des Auftrages zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses an den Rechtsanwalt des ASt diesem bekannt, wann die gesetzte Frist enden wird, und weiß dieser Rechtsanwalt (durch einen Zustellanstand), dass er bis dahin den ASt nicht erreichen kann, so ist es Sache dieses Rechtsanwaltes, rechtzeitig einen - gemäß § 62 Abs 1 VwGG und § 33 AVG zulässigen Antrag auf Fristerstreckung zu stellen, um die drohende Fristversäumnis abzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010225.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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