RS Vwgh 1989/9/4 89/09/0048

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Veröffentlicht am 04.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AVG §65;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die zusätzliche Forderung im Administrativverfahren, ein Gemüsekonservenerzeugungsarbeiter müsse auch über einen Führerschein der Gruppe C verfügen, stellt lediglich eine zulässige Modifikation des ursprünglich eingebrachten Antrages, nicht aber einen im Berufungsverfahren gestellten neuen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine andere als die bisher beantragte Tätigkeit dar.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090048.X04

Im RIS seit

13.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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