RS Vwgh 1989/9/6 88/01/0076

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Veröffentlicht am 06.09.1989
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §863 Abs1
ABGB §869
AVG §10 Abs1
AVG §10 Abs2
AVG §13 Abs3

Rechtssatz

Für eine Bevollmächtigung ist erforderlich, dass der Bevollmächtigte mit einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, die auch dem Bestimmtheitsgebot des § 869 ABGB entspricht, individualisiert wird. Davon kann angesichts der Äußerung "... weil mir mein Rechtanwalt den Rat gegeben hat ..." keine Rede sein.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Bevollmächtigung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010076.X01

Im RIS seit

29.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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