RS Vwgh 1989/9/7 89/16/0116

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Veröffentlicht am 07.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §115;
FinStrG §146 Abs1;
FinStrG §146;

Rechtssatz

Die eingehende Belehrung des Abgabenschuldners über den unterschiedlichen Verfahrensablauf bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG und einem ordentlichen Finanzstrafverfahren (verbunden mit der Aufnahme einer Tatbeschreibung) stellt keinen die Willensentscheidung des Abgabenschuldners über die Abgabe einer Einverständniserklärung nach § 146 Abs 1 FinStrG beeinflussenden "unzulässigen Druck" dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160116.X04

Im RIS seit

07.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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