RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0129

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Veröffentlicht am 11.09.1989
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 69;

Rechtssatz

Ist die Leistung eines Unternehmers darauf gerichtet, sein Unternehmen mit dessen Aktiva und Passiva dem Erwerber unentgeltlich zu übertragen, kann nicht deshalb, weil der Erwerber mit den Aktiva auch die Passiva (bzw alle dazugehörigen Unternehmensschulden) übernimmt, gefolgert werden, er übernehme auch diese Schulden als Gegenleistung für die Übertragung der Aktiva.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150129.X01

Im RIS seit

11.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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