RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0170

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Veröffentlicht am 11.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1 impl;

Beachte

Besprechung in:88/15/0170;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0126/80 E 23. Februar 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Erlassung eines Nachsichtsbescheides ist die Rechtslage und Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (bzgl der zugrundeliegenden neuen Rechtslage siehe bereits VwGH E 6.3.1978, 1211/77 id gleichen Rechtssache).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150170.X03

Im RIS seit

11.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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