RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1989
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spielers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150165.X01

Im RIS seit

11.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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