RS Vwgh 1989/9/12 86/14/0184

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 56;

Rechtssatz

Das Vorhaltsgebot (des Parteiengehörs) bezieht sich nur auf Tatfragen (strittige Elemente des Sachverhalts), nicht auch auf unterschiedliche Auffassungen über Rechtsfragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140184.X02

Im RIS seit

12.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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