RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0163

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 89;

Rechtssatz

Es führt zwar im Regelfall eine Geldausgabe zu einer außergewöhnlichen Belastung. § 34 EStG 1972 knüpft jedoch nicht an den Begriff der Ausgabe, sondern an den der Aufwendung an. Darunter sind nicht nur Ausgaben zu verstehen, sondern schlechthin der Abfluß von Gütern beim Abgabepflichtigen. Zu

einem Abfluß von Gütern beim Abgabepflichtigen kommt es auch, wenn er eine Forderung verliert (hier: Tod eines nahen Angehörigen, dem ein Darlehen gewährt wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140163.X03

Im RIS seit

12.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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