RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0162

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Einschätzung der Nutzungsdauer sind künftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart verläßlich voraussehen lassen (Hinweis auf E 19.3.1985, 84/14/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140162.X06

Im RIS seit

12.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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