RS Vwgh 1989/9/12 89/11/0039

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

B-VG Art131a;
KFG 1967 §76 Abs3;
KFG 1967 §76 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/11/0043 89/11/0045 89/11/0044

Rechtssatz

Die Nichtausfolgung des Führerscheines ist nicht als Akt der unmittelbaren behördlichen Befehlsgewalt und Zwangsgewalt anzusehen; das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorwurfes, der Führerschein sei nicht gemäß § 76 Abs 4 KFG an die Wohnsitzbehörde übermittelt worden (Hinweis E 12.6.1981, 81/02/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110039.X02

Im RIS seit

27.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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