RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0163

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 89;

Rechtssatz

Der Bescheid eines Finanzamtes entspricht auch dann nicht dem Gesetz, wenn er sich auch nur aus einem der von der Aufsichtsbehörde ins Treffen geführten Gründe als rechtswidrig erweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140163.X02

Im RIS seit

12.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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