RS Vwgh 1989/9/13 89/18/0087

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24;
VwGG §28 Abs5;
VwGG §29;

Rechtssatz

Unter Ausfertigung der Beschwerde iSd §§ 24, 28 Abs 5 und 29 VwGG ist nur ein mit dem ursprünglichen Beschwerdeschriftsatz in allen wesentlichen Punkten gleichlautendes und mit der Unterschrift eines RA versehenes Geschäftsstück zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180087.X01

Im RIS seit

17.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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