RS Vwgh 1989/9/19 89/08/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1989
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
ASVG §461;

Rechtssatz

Die Versicherungspflicht nach dem § 461 ASVG setzt ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG voraus. Die faktische Nichterteilung von Weisungen rechtfertigt nicht den Schluss auf das Nichtbestehen von Weisungsrechten und Kontrollrechten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080154.X01

Im RIS seit

05.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten