RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0092

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §299 Abs1 litc;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 194;

Rechtssatz

Erläßt das Finanzamt ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens einen der Erklärung des Abgabepflichtigen entsprechenden Bescheid und werden dadurch entscheidungsrelevante Fragen nicht geklärt, hat es die ihm obliegende Verpflichtung, die Abgabenerklärungen iSd § 115 BAO von Amts wegen zu prüfen, verletzt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz konnte daher zu Recht den Bescheid des Finanzamtes nach § 299 Abs 1 lit c BAO aufheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140092.X02

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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