RS Vwgh 1989/9/19 86/04/0068

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen, dass ausreichende Sachverhaltsfeststellungen über jene Prämissen von denen der ärztliche Sachverständige bei seiner Gutachtenerstellung ausgegangen ist, fehlen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986040068.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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