RS Vwgh 1989/9/19 88/14/0174

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §299 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0036 E 14. Dezember 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140174.X07

Im RIS seit

19.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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