RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0092

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 194;

Rechtssatz

Eine Maßnahme nach § 299 BAO ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Tatbestand der zitierten Bestimmung stützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140092.X04

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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