RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0023

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Siehe: 86/14/0192 E 19. September 1989 Besprechung in: ÖStZB 1990, 116;

Rechtssatz

Zivilgerichtliche Entscheidungen bzw Statistiken des BMJ betreffend die Höhe des Unterhalts können zwar hilfsweise zur Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, herangezogen werden. In erster Linie sind jedoch für die Klärung dieser Frage steuerrechtliche Bestimmungen und Grundsätze maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140023.X01

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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