RS Vwgh 1989/9/19 88/14/0198

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

10/10 Auskunftspflicht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AuskunftspflichtG 1987;
BAO §90;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 95;

Rechtssatz

Die Auskunftspflicht nach dem AuskunftspflichtG ist ungeeignet, um eine Akteneinsicht durchzusetzen. Es kann daher auch rechtens die Auskunft auf die Frage verweigert werden, ob Akteneinsicht gewährt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140198.X02

Im RIS seit

19.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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