Index
10/10 AuskunftspflichtNorm
AuskunftspflichtG 1987;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 95;Rechtssatz
Die Auskunftspflicht nach dem AuskunftspflichtG ist ungeeignet, um eine Akteneinsicht durchzusetzen. Es kann daher auch rechtens die Auskunft auf die Frage verweigert werden, ob Akteneinsicht gewährt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140198.X02Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
09.08.2016