RS Vwgh 1989/9/20 89/01/0139

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1;

Rechtssatz

In der Nichterledigung einer Verwaltungsangelegenheit (hier: der Antragsteller hat seinen Reisepass zur Verlängerung eingereicht und binnen 6 Monten keinen neuen ausgestellt erhalten) ist keine Verfolgungshandlung iSd Genfer Konvention gelegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010139.X01

Im RIS seit

31.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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