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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
In der Nichterledigung einer Verwaltungsangelegenheit (hier: der Antragsteller hat seinen Reisepass zur Verlängerung eingereicht und binnen 6 Monten keinen neuen ausgestellt erhalten) ist keine Verfolgungshandlung iSd Genfer Konvention gelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010139.X01Im RIS seit
31.10.2006