RS Vwgh 1989/9/20 89/01/0135

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs3 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs3 Z2;
SGG §12;
StGB §142 Abs1;
StGB §143;

Rechtssatz

Angesichts schwer wiegender Rechtsbrüche (zB Verurteilung wegen Raubes zu 5 Jahren oder wegen § 12 SGG zu zwei Jahren) wiegen trotz voller sozialer Integration des Fremden (zB 15-jähriger Aufenthalt des Fremden im Inland, ständige geregelte Beschäftigung, lange und vorbildliche Ehe mit einer Österreicherin, zwei Kinder, die österreichische Staatsbürger sind) die öffentlichen Interessen an der Verhängung des Aufenthaltsverbotes schwerer als die privaten Interessen des Fremden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010135.X04

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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