RS Vwgh 1989/9/20 89/01/0159

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art2 AbschnA Z2

Rechtssatz

Haben die Eltern des 1987 illegal und ohne Ausweispapiere nach Österreich gekommenen Asylwerbers und albanischen Staatsbürgers bereits 1973 versucht, mit ihrem damals zehnjährigen Sohn ihren Heimatstaat Albanien illegal zu verlassen, so sind der schon lange zurückliegende Fluchtversuch der Eltern des Asylwerbers wie auch die dem Asylwerber drohende Bestrafung im Falle seiner Rückstellung in sein Heimatland keine in der FlKonv gelegenen Gründe für die Anerkennung als Flüchtling. Aus der allgemeinen Behauptung, der Asylwerber sei seit dem missglückten Fluchtversuch der Eltern der Verfolgung und Unterdrückung durch die albanischen Behörden ausgesetzt gewesen, lassen sich keine Schlüsse auf eine Verfolgung des Asylwerbers bzw eine Situation, die eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung rechtfertigen könnte, ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010159.X03

Im RIS seit

01.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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