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Polizeirecht - AsylGNorm
AsylG 1968 §1Rechtssatz
Haben die Eltern des 1987 illegal und ohne Ausweispapiere nach Österreich gekommenen Asylwerbers und albanischen Staatsbürgers bereits 1973 versucht, mit ihrem damals zehnjährigen Sohn ihren Heimatstaat Albanien illegal zu verlassen, so sind der schon lange zurückliegende Fluchtversuch der Eltern des Asylwerbers wie auch die dem Asylwerber drohende Bestrafung im Falle seiner Rückstellung in sein Heimatland keine in der FlKonv gelegenen Gründe für die Anerkennung als Flüchtling. Aus der allgemeinen Behauptung, der Asylwerber sei seit dem missglückten Fluchtversuch der Eltern der Verfolgung und Unterdrückung durch die albanischen Behörden ausgesetzt gewesen, lassen sich keine Schlüsse auf eine Verfolgung des Asylwerbers bzw eine Situation, die eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung rechtfertigen könnte, ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010159.X03Im RIS seit
01.10.2019Zuletzt aktualisiert am
01.10.2019