Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/7, S 121;Rechtssatz
Wird eine Veranlagung unter Zugrundelegung eines vom Abgabepflichtigen nicht exakt bekanntgegebenen Sachverhaltes durchgeführt, so ist eine spätere Wiederaufnahme des Verfahrens rechtmäßig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130072.X03Im RIS seit
12.12.2000