RS Vwgh 1989/9/20 88/13/0072

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/7, S 121;

Rechtssatz

Wird eine Veranlagung unter Zugrundelegung eines vom Abgabepflichtigen nicht exakt bekanntgegebenen Sachverhaltes durchgeführt, so ist eine spätere Wiederaufnahme des Verfahrens rechtmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130072.X03

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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