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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §10 Abs2;Rechtssatz
Gegen § 10 Abs 2 WRG wird nicht verstoßen, wenn ein Dritter durch einen nicht auf Bestimmungen des WRG beruhenden Erwerbsvorgang ein Grundstück erwirbt, um von diesem aus das Grundwasser zu benutzen, auch wenn der frühere Eigentümer nicht mit dem Erwerbsvorgang einverstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989070150.X02Im RIS seit
11.04.2007Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012