RS Vwgh 1989/9/21 89/07/0150

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Veröffentlicht am 21.09.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §10 Abs2;

Rechtssatz

Gegen § 10 Abs 2 WRG wird nicht verstoßen, wenn ein Dritter durch einen nicht auf Bestimmungen des WRG beruhenden Erwerbsvorgang ein Grundstück erwirbt, um von diesem aus das Grundwasser zu benutzen, auch wenn der frühere Eigentümer nicht mit dem Erwerbsvorgang einverstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070150.X02

Im RIS seit

11.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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