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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Eine von einem Vorderfahrzeug ausgelöste Fehlmessung (Radar) ist auszuschließen, wenn es bereits 45 m vom Messpunkt entfernt war, an dem 2 Sekunden vorher mit 81 km/h vorbeigefahren worden war.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987020119.X04Im RIS seit
19.05.2005