RS Vwgh 1989/9/21 87/02/0119

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Veröffentlicht am 21.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §52 lita Z10a;

Rechtssatz

Eine von einem Vorderfahrzeug ausgelöste Fehlmessung (Radar) ist auszuschließen, wenn es bereits 45 m vom Messpunkt entfernt war, an dem 2 Sekunden vorher mit 81 km/h vorbeigefahren worden war.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987020119.X04

Im RIS seit

19.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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