RS Vwgh 1989/9/25 87/12/0125

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

GehG 1956 §49;
GehG 1956 §6 Abs3;
GehG 1956 §8 Abs2;
UOG 1975 §35 Abs2;
UOG 1975 §36 Abs7;

Rechtssatz

Die Zeit einer nach § 49 GehG eingetretenen Hemmung der Vorrückung eines Universitätsassistenten ist ab dem auf die die Erlassung des Bescheides des BMWF, mit dem die Verteilung der Lehrbefugnis genehmigt wird, folgenden Monatsersten anzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120125.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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