RS Vwgh 1989/9/25 89/12/0163

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61;
AVG §63 Abs1;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §46 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0060 E 25. März 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die für die Zulässigkeit einer Berufung ins Treffen geführte positive Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides kann bei entgegenstehender Gesetzeslage eine Berufungsmöglichkeit nicht eröffnen, doch könnte dieser Umstand bei Zutreffen der dort näher genannten Voraussetzungen gemäß § 46 Abs 2 VwGG einen Wiedereinsetzungsgrund für die Erhebung einer VwGH-Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Bescheid bilden.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120163.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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