RS Vwgh 1989/9/25 87/12/0168

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

DVG 1958 §10;
GehG 1956 §12a;
GehG 1956 §34;

Rechtssatz

Die Ermittlung des dem überstellten Beamten gebührenden Gehaltes zählt nicht zu den Wesensbestandteilen der Überstellung und bedarf daher nach den allg Verfahrungsgrundsätzen einer Begründung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120168.X04

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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