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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs2;Rechtssatz
Bei einem Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten nach § 4 Abs 2 VVG geht es um die Schaffung und nicht um die Vollstreckung eines Exekutionstitels. Hier ist daher die Frage der Gefährdung des Unterhalts (noch) nicht zu prüfen. (Hinweis auf E VS vom 6.6.1989, 84/05/0035). Die bel Behörde hatte daher unter diesem Gesichtspunkt auch nicht etwa eine den Vorstellungen der Berufungswerberin entsprechende längere Zahlungsfrist vorzuschreiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987050096.X02Im RIS seit
02.03.2006