RS Vwgh 1989/9/29 88/18/0370

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art131a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2750/76 B 24. November 1977 VwSlg 9439 A/1977 RS 5

Stammrechtssatz

Die Beschwerdeberechtigung nach Art 131a B-VG ist an die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmten Person geknüpft, die nur vorliegt, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180370.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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