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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wer einen ihn beschwerenden erstinstanzlichen Bescheid im Gegensatz zu einer anderen Partei nicht bekämpft, kann gegen den bestätigenden Berufungsbescheid keine Beschwerde erheben.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180051.X01Im RIS seit
11.05.2005Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015