RS Vwgh 1989/9/29 89/18/0051

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wer einen ihn beschwerenden erstinstanzlichen Bescheid im Gegensatz zu einer anderen Partei nicht bekämpft, kann gegen den bestätigenden Berufungsbescheid keine Beschwerde erheben.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180051.X01

Im RIS seit

11.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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