RS Vwgh 1989/9/29 88/18/0370

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1989
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art131a;

Rechtssatz

Liegt kein Auftrag der Behörde vor, etwas (hier: Bäume) aus Anlass der Durchführung eines behördlichen Auftrages (hier: durch ein behördlich beauftragtes Unternehmen) zu beschädigen, fehlt es bei der Beschädigung an der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180370.X04

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten