RS Vwgh 1989/10/2 89/04/0014

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Veröffentlicht am 02.10.1989
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs1
AVG §73 Abs2
GmbHG §84 Abs1 Z6

Beachte


Vorgeschichte:
87/04/0146 E 20.10.1987;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0336 E 2. Oktober 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die mit der wahren Rechtslage nicht in Einklang stehende Eintragung im Handelsregister für die amtswegige Löschung der beschwerdeführenden GmbH (der der amtswegigen Löschung des Bf im Handelsregister zugrundeliegende Beschluss des Kreisgerichtes war vom OLG aufgehoben und dem Kreisgericht die neuerliche Einleitung des Amtslöschungsverfahrens aufgetragen worden) steht einer Entscheidung über ihre im Verwaltungsverfahren gestellten Anträge nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040014.X01

Im RIS seit

01.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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