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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs3;Rechtssatz
Einwendungen, die auf eine unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigung abstellen, schließen eine Nachbarstellung einer juristischen Person wegen Gefährdung oder Belästigung iSd § 75 Abs 2 erster Satz GewO aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040071.X04Im RIS seit
03.02.2006