RS Vwgh 1989/10/4 89/01/0230

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1989
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe reicht nicht aus, um eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010230.X01

Im RIS seit

26.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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