RS Vwgh 1989/10/4 89/01/0175

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Veröffentlicht am 04.10.1989
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14 Abs2 litb;
AVG §15;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Eine dem § 14 AVG nicht voll entsprechende Niederschrift verliert nicht jeglichen Beweischarakter, sie unterliegt jedoch gemäß § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung der Behörde (im vorliegenden Fall enthält die Niederschrift nicht den vollen Namen des Leiters der Amtshandlung und des Dolmetsch).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010175.X01

Im RIS seit

07.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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