RS Vwgh 1989/10/4 89/01/0282

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Veröffentlicht am 04.10.1989
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
FlKonv Art1 AbschnA;
MRK Art8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0319 E 23. März 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Der Grundsatz der Familieneinheit (die Asylwerberin meint, dass die von ihrem Ehemann angeführten Gründe auch für sie gelten müssten) ist weder im AsylG noch in der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge enthalten. Für die Anerkennung als Konventionsflüchtling kommt es nur darauf an, ob konkrete Verfolgungshandlungen gegen den einzelnen Asylwerber gesetzt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010282.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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