RS Vwgh 1989/10/4 89/01/0151

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Veröffentlicht am 04.10.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Aus einer bedrängten Lage der Kurden in ihren Wohngebieten kann weder auf eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung durch die staatlichen Behörden ausgeschlossen werden, noch kann dies aus der bloßen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe in einem Land geschehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010151.X01

Im RIS seit

31.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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