RS Vwgh 1989/10/6 89/17/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 363;

Rechtssatz

In der Wendung "vor wenigen Tagen" kann nach dem Sprachgebrauch jedenfalls nicht ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen verstanden werden (Hinweis E 10.12.1980, 2621/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170070.X01

Im RIS seit

10.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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