RS Vwgh 1989/10/10 88/07/0140

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Veröffentlicht am 10.10.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §10 Abs2;
WRG 1959 §12 Abs2;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die darin getroffenen Vorschreibungen vom Kosenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass Vorschreibungen möglicherweise nicht beachtet werden (Hinweis E 18.11.1986, 86/07/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070140.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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