RS Vwgh 1989/10/11 89/01/0161

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Veröffentlicht am 11.10.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;

Rechtssatz

Benachteiligungen auf Grund der Religionszugehörigkeit, die die Lebensgrundlage eines Asylwerbers massiv bedrohen, müssen auch dann als individuelle Verfolgung gewertet werden, wenn derartige Nachteile alle sich zu dieser Religion bekennenden Personen treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010161.X03

Im RIS seit

07.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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